Betriebsanweisungen: Eine Frage der Sicherheit

Betriebsanweisungen: Eine Frage der Sicherheit

In einem vergangen Beitrag widmeten wir uns den Arbeitsanweisungen. Doch in Unternehmen gibt es noch eine zweite Form von Anweisungen, welche für einen sicheren Ablauf notwendig sind. Die Rede ist von Betriebsanweisungen. Doch was genau sind Betriebsanweisungen und wie unterscheiden sie sich von Arbeitsanweisungen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen liefern wir im Folgenden. Aber eines Vorweg: Betriebsanweisungen sind eine Frage der Sicherheit

Wozu braucht man Betriebsanweisungen?

Betriebsanweisungen dienen dazu den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und gefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Hierfür liefert der Arbeitgeber konkrete, schriftliche Anordnungen. Diese sind in der Regel direkt auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine bestimmte Tätigkeit bezogen. Betriebsanweisungen fassen die Sicherheitsaspekte im Umgang etwa mit Maschinen oder Gefahrstoffen systematisch zusammen und tragen so wesentlich zur Unfallprävention am Arbeitsplatz bei.

Was umfassen Betriebsanweisungen?

Im Mittelpunkt von Betriebsanweisungen stehen in der Regel Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Hierzu zählen beispielsweise auch Vorgaben für den sachgerechten Umgang und die Wartung von Maschinen. Doch darüber hinaus können sie noch zusätzliche Inhalte enthalten, welche die Sicherheit an der Arbeitsstelle erhöhen sollen. Beispielsweise werden auch Verhaltensweisen im Falle einer technischen Störung oder eines Unfalls beschrieben. So können Arbeitnehmer auch in Ausnahmesituationen die richtigen Maßnahmen ergreifen und negative Folgen eindämmen. Zudem enthalten Betriebsanweisungen oft die Gefahren und Folgen einer Nichtbeachtung der Regelung.

Bekanntmachung der Regeln

Betriebsanweisungen finden idealerweise ihren Platz direkt an der entsprechenden Arbeitsstelle. So können sie etwa an den betreffenden Maschinen oder unmittelbar am Aufbewahrungsort von Gefahrenstoffen angebracht werden. So können die Informationen jederzeit von den Mitarbeitern gelesen werden. Allerdings reicht das Aushändigen oder Anbringen der fertigen Anweisungen alleine nicht aus. So sollten die Hinweise zunächst den Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Hierzu sollten die einzelnen Punkte besprochen, idealerweise im Rahmen einer Unterweisung, besprochen werden. Wichtig ist zudem die regelmäßige Anpassung der Anweisungen, etwa bei Änderungen im Betriebsablauf.

Weiterführende Links zum Thema Betriebsanweisung

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https://www.bgrci.de/fachwissen-portal/themenspektrum/betriebsanweisungen/
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsanweisung
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/betriebsanweisungen/