Elektronische Unterschrift bei digitalen Checklisten

Oftmals begegnet uns die Frage, ob in der Checklisten-App firstaudit die elektronische Unterschrift integrierbar ist. Unsere Antwort darauf: Ja! Und wir empfehlen die Integration dieser Art der Gegenzeichnung sogar ausdrücklich. Denn in vielen Bereichen der Qualitätskontrolle in Wareneingang oder Warenausgang oder bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, ist es schlichtweg unerlässlich.

Elektronische Unterschrift für Willenserklärung und Beurkundung einsetzen

Der Unterschreibende dokumentiert – oder besser gesagt beurkundet – mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Anhand biometrischer Parameter wird seine Unterschrift eindeutig identifiziert und der jeweiligen Person zugewiesen – egal ob man mit dem Finger oder digitalen Stift unterschreibt. Nun weiß man, wer was zu welchem Zeitpunkt was freigab. Im Gegensatz zu Check- oder Kontrolllisten auf Papier ist nun die digitale Checkliste oder das Formular nicht mehr nachträglich änderbar. Über den Wegfall von Papier sowie die Vorteile digitaler Geschäftsprozesse haben wir ja schon an anderer Stelle ausreichend informiert. Wichtig: Wird nun die Checkliste überarbeitet, ist eine Korrektur natürlich jederzeit möglich. Sie wird allerdings entsprechend dokumentiert und muss erneut durch die digital erfolgte Unterschrift testiert werden.

Bei der Checklisten-App firstaudit ist die elektronisch erfasste Unterschrift jederzeit in die Prüfprotokolle integrierbar. Und das auf sämtlichen geeigneten Endgeräten mit Touch-Steuerung (Android oder iOS).

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